Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Er hat insbesondere das Ziel, die Johannes-Kepler-Schule in allen ihren Belangen und Bestrebungen finanziell zu unterstützen, insbesondere durch
– Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher und künstlerischer Unterrichtsmittel,
– Förderung kultureller Veranstaltungen der Schule,
– Förderung von Schulsport, Schüleraustausch, Schulwanderungen und Jahrgangsstufenfahrten,
– Beihilfen an bedürftige Schüler der Schule zur Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen,
– Förderung und Unterstützung der Elternarbeit,
– Vertretung von Schulinteressen in der Öffentlichkeit.
Der Verein betreibt in den Räumen der Johannes-Kepler-Schule zur Förderung der Gesundheit der Schüler ein gesundes Frühstück und Mittagessen als Zweckbetrieb. Die hierbei anfallende Arbeit wird zum Teil durch Minijob- Arbeitskräfte zur Sicherung des Betriebes und zum Teil durch ehrenamtliche Mitarbeiter geführt.
Darüberhinaus verwaltet der Verein eine Übermittagsbetreuung, die vom Land NRW finanziert wird. Die von den Eltern eingeforderten Betreuungsbeiträge dienen ausschließlich der Ausstattung der Betreuung mit pädagogischen Mitteln und zusätzlichem Betreungspersonal im Rahmen der Minijob-Arbeit.